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Vorschriften für Auffangwannen

Vorschriften für Auffangwannen

Geschätze Lesezeit: 25 Minuten

Im Zuge korrekter und gesetzeskonformer Gefahrstofflagerung kommt man um die Anschaffung einer Auffangwanne nicht herum. In allen Betrieben, in denen mit brandfördernden, entzündlichen, wassergefährdenden, toxischen oder explosiven Stoffen gearbeitet wird, sind sie unabdingbar.

  • Wann und warum braucht man eine Auffangwanne? 
  • Welche Vorschriften gelten für Auffangwannen genau? 
  • Aus welchen Materialien sind sie gemacht und welche Gefahrstoffe lassen sich darin lagern?

Im folgenden Ratgeber gehen wir auf diese Fragen ein und informieren Sie zu allen Aspekten, die bei der Gefahrstofflagerung bzw. den Auffangwannen relevant sind.

Inhaltsverzeichnis

  1. Wann ist eine Auffangwanne vorgeschrieben und warum?
  2. Welche Auffangwannen-Vorschriften gibt es?
  3. Auffangwanne: Gefahrstoff-Vorschriften lt. AwSV, TRGS 510 & StawaR
  4. Auffangwanne: Vorschriften & entsprechende Materialien
  5. Auffangwanne: Ab welcher Menge?
  6. Extra: heimische Gefahrstofflagerung
  7. Auffangwannen-Vorschriften erfüllen mit PROTECTO
  8. FAQ: Häufig gestellte Fragen

Wann ist eine Auffangwanne vorgeschrieben und warum?

Bei der Lagerung von wassergefährdenden Stoffen wie zum Beispiel Öl, Reinigungsmittel, Rohstoffe, Zusatzstoffe und weiteren Betriebsmitteln ist stets darauf zu achten, dass keinerlei Rückstände in die Umwelt gelangen. Der betriebliche Umweltschutz spielt in Unternehmen eine wichtige Rolle, so auch der Schutz der Mitarbeiter.

Um dies zu gewährleisten, gibt es die Gefahrstofflagertechnik. Ein besonders wichtiges Produkt ist hier die Auffangwanne. Auf ihnen können Gefahrstoffe in Kleingebinden, Fässern und IBCs (Intermediate Bulk Container) gelagert werden. 

Die Wannen werden einer Qualitäts- und Dichtigkeitsüberprüfung unterzogen und halten auch im Havariefall die auslaufenden Flüssigkeiten zurück.

Grundsätzlich gilt:


Anlagen und Betriebe, in denen mit wassergefährdenden Stoffen gearbeitet wird, müssen so konstruiert sein und betrieben werden, dass eine Verunreinigung oder nachhaltige, negative Veränderung der Gewässer ausgeschlossen werden kann.

Welche Auffangwannen-Vorschriften gibt es?

Geht es um den Umgang mit gefährlichen Stoffen, dann stellt sich schnell die Frage nach den Vorschriften des Gesetzgebers bzgl. wann und warum eine Auffangwanne Pflicht ist. 

Der Gesetzgeber regelt die Gefahrstofflagerung in vier verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen, Regelungen und Richtlinien, die aufeinander aufbauen bzw. einander näher definieren und verfeinern:

  1. Im WHG, dem Wasserhaushaltsgesetz
  2. In der AwSV, der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  3. In der TRGS 510, den Technischen Regeln zur Lagerung von Gefahrstoffen
  4. In der StawaR, der Stahlwannenrichtlinie

Diese Regelwerke beziehen sich auf den allgemeinen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bzw. auf die expliziten Auffangwannen-Vorschriften für Wannen aus Stahl und Kunststoff.

Auffangwannen-Vorschriften missachtet: Gefahrstoff aus Metallfass ausgelaufen

Wer die Auffangwannen-Vorschriften beachtet, der verhindert, dass Gefahrstoffe den Boden vergiften.

Was sind wassergefährdende Stoffe? 

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) definiert feste, flüssige und gasförmige Stoffe dann als wassergefährdend, wenn sie dauerhafte oder nicht unerhebliche Schäden an der Beschaffenheit des Wassers anrichten können. Auch Stoffe, die in der Grundwasserverordnung aufgeführt sind, gelten als wassergefährdend.

Wassergefährdungsklassen

Dafür werden die wassergefährdenden Stoffe in drei Wassergefährdungsklassen (WGK) kategorisiert:

  • WGK 1: gering bedrohlich für die Wasserbeschaffenheit (Salzsäure, Natronlauge)
  • WGK 2: durchschnittlich wassergefährlich (Heizöl, Diesel)
  • WGK 3: starke Bedrohung für die Umwelt und Gewässer (Ottokraftstoff, Altöl)

Laden Sie sich unser Infoblatt mit den allgemeinen Informationen zur Gefahrstofflagerung herunter. 

Weitere Informationen rund um die Wassergefährdungsklassen erhalten Sie in unserem Video:

Auffangwanne: Gefahrstoff-Vorschriften lt. AwSV, TRGS 510 & StawaR

Zuzüglich zu den Vorschriften für Auffangwannen im WHG gibt es die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), die Technischen Regeln für Gefahrstoffe 510 (TRGS 510) sowie die Stahlwannenrichtlinie (StawaR).

Die AwSV

Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) ist ein Erlass im Zuge des Wasserhaushaltsgesetzes. Sie schreibt die Verwendung von Auffangwannen als Pflicht vor. Darüber hinaus behandelt sie wassergefährdende Stoffe innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten.


Hinweis zur Auffangwanne: Ab welcher Menge?

Die AwSV definiert auch das nötige Auffangvolumen und die jeweiligen Mengengrenzen in Abhängigkeit der Wassergefährdungsklassen. Mehr zu den Mengen lesen Sie weiter unten in diesem Ratgeber.

Die TRGS 510

Die TRGS 510 verfeinert die Angaben der AwSV dahingehend, dass sie die korrekte Lagerung von Gefahrstoffen in beweglichen Behältern rechtlich näher definiert. Im Zuge der aktuellsten Version der TRGS 510 wird auch auf die Zusammenlagerung von Gefahrstoffen Bezug genommen.

“Die TRGS 510 ist das wichtigste Nachschlagewerk für die betriebliche Praxis
bei der Lagerung von Gefahrstoffen.” Paul Fricke, Geschäftsführer PROTECTO

Die StawaR

In der Stahlwannenrichtlinie (StawR) ist in der Bauregelliste beim DIBt in Berlin hinterlegt. In der StawR steht festgeschrieben, wie eine Stahlwanne konstruiert sein muss, sodass sie alle Auflagen erfüllt und dementsprechend auch ein Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) vom Hersteller erhält.


Wichtig: Die Stahlwannenrichtlinie bezieht sich auf Auffangwannen aus Stahl bis 1.000 Liter. Für Auffangwannen aus Kunststoff gibt es keine vergleichbare Richtlinie, daher müssen sie eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) beim DIBt erwirken und so einen Verwendbarkeitsnachweis erhalten.

All diese Gesetze, Verordnungen und Regelungen bilden zusammen die Vorschriften im Bereich Auffangwannen und legen genau fest, welche Anforderungen die Produkte für Gefahrstofflagerung uneingeschränkt erfüllen müssen.

In unserem Video fassen wir noch einmal zusammen, wann und warum eine Auffangwanne gebraucht wird:

Um allen Anforderungen an die Sicherheit nachzukommen, werden bei der Herstellung von Auffangwannen unterschiedliche Materialien eingesetzt. Je nach gelagertem Gefahrstoff eignet sich ein bestimmter Werkstoff besonders. Im Folgenden gehen wir näher auf das jeweilige Material ein.

Auffangwanne: Vorschriften & entsprechende Materialien

Was den geeigneten Werkstoff für Auffangwannen angeht, so unterscheidet man in der Regel zwischen …

  • Auffangwannen aus Kunststoff (PE, PE-HD, GFK)
  • Auffangwannen aus Metall (Stahl (lackiert oder verzinkt) und Edelstahl)

Die Stoffe, die für die Herstellung von Auffangwannen verwendet werden, sind absolut robust und unempfindlich. Sie entsprechen höchsten Sicherheitsbestimmungen, die im Zuge einer ausführlichen Prüfung von Auffangwannen bestätigt werden.

Innerhalb dieser Werkstoff-Kategorien gibt es wiederum Materialien zur Auswahl:

Auffangwannen aus Kunststoff

Auffangwannen aus Kunststoff sind besonders dann gefragt, wenn es um die Lagerung von aggressiven, ätzenden sowie wassergefährdenden Stoffen geht. Im Bereich Kunststoffwannen gibt es mehrere Materialien zur Auswahl, die sich für die Herstellung von Auffangwannen eignen: 

  • Glasfaserverstärkter Kunststoff (GFK)
  • Polyethylen (PE) und Polyethylen High-Density (PE-HD)

Glasfaserverstärkter Kunststoff (GFK)

Eine Auffangwanne aus GFK ist gut geeignet für die Lagerung von Säuren und Laugen, also moderat aggressiven Medien. Glasfaserverstärkter Kunststoff ist zudem stoßfest und korrosionsbeständig. Außerdem hat der Kunststoff ein geringes Gewicht und eine lange Lebensdauer.

Ziehen Sie die Medienbeständigkeitsliste von PROTECTO zurate, denn dort sind alle Stoffe aufgelistet, die hinsichtlich der Beständigkeit von GFK, PE, PE-HD etc. geprüft wurden.

Polyethylen (PE und PE-HD)

Polyethylen (PE) und Polyethylen High-Density (PE-HD) kommen bei besonders ätzenden, aggressiven und wassergefährdenden Flüssigkeiten zum Einsatz. Eine Auffangwanne aus PE hat eine hohe chemische Beständigkeit. 

Sollte PE den Ansprüchen an die Gefahrstofflagerung nicht genügen, so bietet sich PE-HD mit seiner höheren Materialdichte an. Weiters sind das geringe Gewicht sowie die Korrosionsbeständigkeit von Vorteil. 


Wichtig: Kunststoff-Auffangwannen sind für entzündbare Gefahrstoffe nicht geeignet, da bei der Lagerung von entzündbaren Stoffen ausschließlich nicht-brennbares Material eingesetzt wird.

In unserem Video haben wir die Informationen zu Auffangwannen aus PE zusammengefasst:

Auffangwannen aus Metall

Auffangwannen aus Stahl bzw. Auffangwannen aus Edelstahl kommen vor allem dann zum Einsatz, wenn entzündbare Gefahrstoffe gelagert werden. 

Stahl & Stahl verzinkt bzw. lackiert

Stahl bildet keine zusätzliche Brandlast und ist zudem leitfähig. Mit Erdungsklemmen und -kabeln an der Wanne sowie dem Gebinde kann beim Umfüllen entzündbarer Flüssigkeiten vermieden werden, dass die explosionsfähige Atmosphäre durch überspringende Funken gezündet wird. 

Weiters ist Stahl stoßfest und lässt sich gut zuschneiden sowie schweißen. So ist die Herstellung von Auffangwannen in Standard- und Sonderabmessungen problemlos möglich. 

  • Mit einer Lackierung kann zudem Korrosionsbeständigkeit gewährleistet werden.
  • Lösemittelhaltige Gefahrstoffe wiederum sollten auf einer Auffangwanne aus verzinktem Stahl gelagert werden.

Unser Video fasst die Vorteile von Auffangwannen aus Stahl zusammen:

Edelstahl

Edelstahl ist ebenfalls hervorragend für die Herstellung von Auffangwannen geeignet. Der hochwertige Edelstahl fängt entzündbare, wassergefährdende und aggressive Stoffe gut auf, auch Säuren und Laugen können dem Material nichts anhaben. Edelstahl hat eine sehr hohe chemische Beständigkeit.

Die folgende Tabelle liefert nochmals einen Überblick über alle Materialien und ihre Einsatzzwecke:

MaterialEinsatzbereiche
Polyethylen (PE)für aggressive, wassergefährdende Stoffe mit einem Flammpunkt > 100°C.
Polyethylen High-Density (PE-HD)für wassergefährdende, hochkonzentrierte und aggressive Stoffe mit einem Flammpunkt > 100°C.
Glasfaserverstärkter Kunststoff (GFK)für wassergefährdende und aggressive Stoffe mit einem Flammpunkt > 55°C.
Feuerverzinkter Stahl & lackierter Stahlfür entzündbare Flüssigkeiten sowie wassergefährdende Stoffe. Hat einen uneingeschränkten Flammpunkt.
Edelstahl V2Afür wassergefährdende, entzündbare und aggressive Medien. Edelstahl hat einen uneingeschränkten Flammpunkt und eine hohe chemische Beständigkeit.

Auch können Sie sich unser Infoblatt zu Auffangwannen im Vergleich bequem als PDF herunterladen.

Auffangwanne: Ab welcher Menge?

Der betriebliche Umweltschutz muss stets gegeben sein. Dies wird durch das passende und beständige Material gewährleistet, aus dem die Auffangwanne gefertigt ist. 

Es gibt noch weitere Dinge, die berücksichtigt werden sollten, unter anderem die Auffangwannen-Größe. Auffangwannen gibt es in unterschiedlichen Größen – für Kleingebinde sowie IBCs, die 1.000 Liter fassen.

Bezüglich der Frage, wie groß eine Auffangwanne für Gefahrstoffe sein sollte, gelten folgende Vorschriften:

  • Die Auffangwanne muss außerhalb von Wasserschutzgebieten mindestens 10 % der eingelagerten Menge oder mindestens das größte Einzelgebinde auffangen können.
  • Innerhalb von Wasserschutzgebieten muss eine Auffangwanne 100 % der Lagermenge auffangen können.

Die Regeln am Beispiel von 12 IBCs:

Jeder IBC ist mit 1.000 Litern an flüssigen Gefahrstoffen gefüllt, zusammen fassen die 12 IBCs also 12.000 Liter. Wird die 10 %-Regel angewendet, so müssen 1.200 Liter von der Auffangwanne gefasst werden können. Wird die Regel des größten Einzelgebindes angewendet, so müsste die Wanne 1.000 Liter fassen. Die 10 %-Regel greift als höherer Wert – also ist hier eine Wanne mit 1.200 Litern Auffangvolumen vorgeschrieben.

IBCs auf Auffangwannen

Auffangwannen müssen eine vorgeschriebene Menge an Gefahrstoffen auffangen können.

Extra: heimische Gefahrstofflagerung

Wie eingangs erwähnt, die Auffangwannen-Vorschriften bestimmen, dass eine entsprechende Wanne bzw. ein eigenes Gefahrstoff-Lagerungskonzept vorhanden sein muss, wenn in einem Betrieb wassergefährdende, ätzende und entzündliche Stoffe gelagert werden.

Gesetzeskonforme und durchdachte Gefahrstofflagerung ergibt aber nicht nur im Unternehmen bzw. in der Industrie Sinn, denn auch im heimischen Umfeld kommen wassergefährdende Stoffe zum Einsatz, beispielsweise Öl und Reinigungsmittel.

Auffangwanne Öl: Vorschrift

Nur sehr wenig Öl – ein Tropfen etwa – verschmutzt eine vielfache Menge an Wasser. Die Lagerung von Ölkanistern auf geeigneten Auffangwannen ist also unabdingbar. Dies gilt nicht nur im Betrieb, sondern auch in der heimischen Werkstatt. 

Eine Auffangwanne für so häufig eingesetzte Flüssigkeiten wie Öle und Lacke muss aus verzinktem oder lackiertem Stahl gefertigt sein, denn viele Öle gehören zu den entzündbaren Flüssigkeiten. Nur Auffangwannen aus Stahl bzw. Edelstahl werden nicht zur zusätzlichen Brandlast.

Auffangwanne Reinigungsmittel: Vorschrift

Für die Lagerung von Reinigungsmitteln auf Auffangwannen gilt, dass diese absolut dicht sowie resistent gegenüber den verschiedenen Mitteln sein muss. Eine universell einsetzbare Auffangwanne aus PE, beispielsweise eine Kleingebindewanne mit 25 bis 120 Litern Fassungsvermögen, ist für die Werkstatt in den eigenen vier Wänden eine gute Investition.

Auffangwannen-Vorschriften erfüllen mit PROTECTO

Der Schutz der Umwelt sowie der Belegschaft steht in Betrieben an allererster Stelle. Für die Lagerung von Gefahrstoffen gibt es einige Vorschriften, die jederzeit einzuhalten sind. Mit vielseitig einsetzbaren Auffangwannen aus Metall oder Kunststoff in der entsprechenden Größe kommt man der Pflicht in Sachen Gefahrstofflagerung nach.

FAQ: Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden antworten wir auf häufig gestellte Fragen von Kunden.

Wann brauche ich eine Auffangwanne?

In allen Betrieben, in denen wassergefährdende, toxische oder explosive Stoffen zum Einsatz kommen bzw. gelagert werden, sind Auffangwannen unabdingbar. Sie müssen – je nach gelagertem Gefahrstoff – aus dem passenden Material bestehen, in der Regel verzinkter bzw. lackierter Stahl, Edelstahl oder Kunststoffe wie Polyethylen und glasfaserverstärkter Kunststoff.

Wie müssen Fässer gelagert werden?

Fässer müssen auf einer Auffangwanne gelagert werden, die dem Volumen des Gebindes gerecht wird. Idealerweise wird auf Fässern auch ein Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung sowie Regen angebracht. Auch ergibt es Sinn, Fässer seitlich zu lagern, da sich so keine Feuchtigkeit am Deckel ansammelt.

Wie groß muss die Auffangwanne sein?

Eine Auffangwanne muss außerhalb von Wasserschutzgebieten mindestens 10 % der eingelagerten Menge an Gefahrstoffen oder mindestens das größte Einzelgebinde auffangen können. Handelt es sich um ein Wasserschutzgebiet, dann muss eine Auffangwanne 100 % der Lagermenge auffangen können (sofern die Lagerung in dem Gebiet überhaupt erlaubt ist).

Wie oft müssen Auffangwannen geprüft werden?

Eine Prüfung von Auffangwannen steht in der Regel alle zwei Jahre an. Die Prüfung führt ein unabhängiger Fachbetrieb durch. Innerhalb des Unternehmens stehen regelmäßige Prüfungen durch die Belegschaft an.


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