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TRGS 510: Lagerung von entzündbaren Stoffen am Arbeitsplatz

TRGS 510: Lagerung von entzündbaren Stoffen am Arbeitsplatz

Geschätze Lesezeit: 5 Minuten

Wer entzündbare Stoffe direkt am Arbeitsplatz lagern möchte, der kommt nicht an Sicherheitsschränken vorbei. Denn: Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 510 erlaubt die Lagerung von entzündbaren Stoffen in Arbeitsräumen ausschließlich in Sicherheitsschränken wie dem SST-P 12/20 Typ 90 von PROTECTO. Abgesehen davon, ist die direkte Lagerung von entzündbaren Stoffen am Arbeitsplatz oder auch in Fluren und Pausenräumen gesetzlich verboten!

Schneller Zugriff – bewährter Schutz

Die TRGS 510-Ausnahmereglung macht an allen Arbeitsplätzen Sinn, an denen Mitarbeitende nur dann arbeitsfähig sind, wenn sie direkten Zugriff auf Gefahrstoffe haben. Der Typ 90-Sicherheitsschrank erlaubt einen regelmäßigen, schnellen Zugriff auf die Mittel und sorgt noch dazu für die nötige Sicherheit: Der Schrank entspricht nicht nur der TRGS 510, sondern auch der DIN EN 14470-1 für die vorschriftsmäßige Lagerung von Gefahrstoffen in Arbeitsräumen und dem Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG).

90 Minuten Zeitgewinn

Im Brandfall zählen Sekunden – insbesondere, wenn am Ort des Geschehens entzündbare oder toxische Stoffe gelagert werden. Sicherheitsschränke wie der SST-P 12/20 Typ 90 von PROTECTO verhindern, dass die Stoffe austreten können. Denn wenn es brennt, schließt der Schrank durch eine integrierte Auslöseeinheit automatisch seine Türen und ist dann 90 Minuten lang feuerwiderstandsfähig. Betroffene und Rettungskräfte gewinnen so wertvolle Zeit, um zu handeln. Desweiteren haben die Angestellten/Mitarbeiter Zeit, den gefährdeten Bereich zu verlassen.

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