Was sind Gefahrstoffe?
Weist eine Substanz ein chemisches Gefährdungspotential für Mensch und Umwelt auf, so gilt diese allgemein als Gefahrstoff und ist entsprechend zu kennzeichnen. Auch im Umgang mit diesen muss stets sorgfältig nach den entsprechenden Gesetzen und Regelungen vorgegangen werden um das Gefährdungspotential zu mindern oder idealerweise nahezu komplett auszuschließen. Dies bezieht sich sowohl auf Reinstoffe wie chemische Elemente oder Verbindungen, als auch auf extra hergestellte Stoffgemische. Bei Lagerung und Transport ist dabei klar zu differenzieren, um welche Art von Stoff es sich genau handelt.
Gefahrstoffe und die Gefahrstoffverordnung
Die Gefahrstoffverordung, kurz GefStoffV, ist eine Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen und bezieht sich in erster Linie auf den deutschen Arbeitsschutz. Gemäß dieser Verordnung zählen verschiedene Stoffe und Stoffgemische zu den kennzeichnungspflichtigen Gefahrstoffen. Gefährliche Stoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung sind:
- explosionsgefährliche, hochentzündliche, leichtentzündliche, entzündliche, brandfördernde, giftige und sehr giftige, ätzende, gesundheitsschädliche, reizende und umweltgefährdende Stoffe und Erzeugnisse.
- CMR-Stoffe (Carcinogenic, Mutagenic and toxic to Reproduction)
- explosionsfähige Stoffe und Erzeugnisse
- spezielle Stoffe und Erzeugnisse, bei welchen soeben genannte Stoffe bei der Verwendung und Herstellung automatisch entstehen oder freigesetzt werden.
- Stoffe oder Gemische, welche die genannten Kriterien nicht erfüllen, aufgrund ihrer spezifischen chemischen, physikalisch-chemischen oder toxischen Eigenschaften eine potentielle Gefahr für Betrieb und Mitarbeiter darstellen
- alle Gefahrstoffe, denen ein Arbeitsplatzgrenzwert, kurz AGW, zugewiesen wurde. Der AGW schützt die Beschäftigten dabei vor allem vor akuten sowie chronischen gesundheitlichen Schäden, welche durch die Einatmung bestimmter Stoffe am Arbeitsplatz entstehen könnten.
Gefahrstoffe - Bezeichnungen, Beispiele und Einschätzungen
Gefahrstoffe müssen grundsätzlich ordnungsgemäß gekennzeichnet werden. Dabei besitzt jede Gefahrstoffgruppe ihr individuelles Symbol, eine Abkürzung sowie verschiedene Eigenschaften, welche typisch für Stoffe der entsprechenden Gruppe sind.
Explosionsgefährliche Stoffe,
beispielsweise Pikrinsäure und TNT,
werden mit einem "E" abgekürzt.
Mit dem Kürzel "F+" werden dagegen hochentzündliche Stoffe wie Benzin,
Ethin und Wasserstoff abgekürzt,
deren Siedepunkt unter 35 Grad und deren Flammpunkt im flüssigen Zustand unter 0 Grad liegt.
Hochentzündliche Stoffe sollten dabei nicht mit der Gruppe der
leichtentzündlichen Stoffe verwechselt werden, welche das Kürzel "F" tragen
und zu denen beispielsweise Aceton und Ethanol zählen.
Weitere Kürzel sind "T" und "T+",
welche giftige sowie sehr giftige Stoffe kennzeichnen.
Beispiele dafür sind Methanol oder Quecksilber.
Als gesundheitsschädlich gelten Stoffe mit dem Kürzel "Xn",
beispielsweise Lithiumchlorid, denn sie verursachen beim Einatmen
Hautkontakt oder Verschlucken erhebliche Gesundheitsschäden.
Weitere Kürzel sind "O" (brandfördernd), "C" (ätzend),
"Xi" (reizend) und "N" (umweltgefährlich).
CMR-Stoffe - Kategorien und Eigenschaften
Die Abkürzung CMR steht für "Carcinogenic, Mutagenic and toxic to Reproduction" und bezieht sich somit auf krebserzeugende oder genverändernde Stoffe sowie auf Stoffe, die die Fortpflanzung gefährden. Sie zählen zu den giftigen oder gesundheitsschädlichen Stoffen und werden somit mit "T" oder "Xn" gekennzeichnet. Die individuelle Kennzeichnung hängt dabei von der Einstufung des entsprechenden CMR-Gefahrstoffes ab.
Unterteilt wird dabei in insgesamt drei Kategorien, wobei die potentielle Gefahr des Stoffes von Kategorie 1 nach 3 abnimmt. Stoffe und Erzeugnisse aus der Kategorie 1 wirken beim Menschen nachgewiesenermaßen CMR-erzeugend, bei Kategorie 2 existieren dagegen ausschließlich gewisse Anhaltspunkte. Kategorie 3 umfasst ausschließlich Stoffe, bei welchen zwar Hinweise zu einer möglichen CMR-Erzeugung existieren, jedoch keine konkreten Anhaltspunkte.
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