Gewährleistung/Schadensfall
Der Kunde hat bei Anlieferung zu prüfen, ob die gelieferte Ware bzw. die erbrachte Leistung von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit und für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist.
Transportschäden sind auf dem Lieferschein zu vermerken. Idealerweise sollte der Transportschaden mit Fotos dokumentiert werden. Im übrigen finden die Regelungen des § 377 HGB Anwendung.
Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich und umfassend angezeigt werden. Wir übersenden Ihnen dazu unser Schadensformular.
Wir werden rechtzeitig angezeigte Mängel an der gelieferten Ware oder Leistungen nach unserer Wahl, unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden, beseitigen oder mangelfreie Ware nachliefern bzw. Leistungen nachbessern.
Soweit diese Maßnahmen nicht zum Erfolg führen, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis und nach vorheriger Abstimmung zurückgesandt werden. Bei Sendungen die uns OHNE unseren Rücklieferschein erreichen werden die entstehenden Frachtkosten und Wiedereinlagerungskosten, für die Weiterleitung an das zuständige Retourenlager, an den Kunden weiterberechnet. Mit einer Mängelbeseitigung durch Eigeninitiative ohne Absprache entfallen Kosten- und Gewährleistungsansprüche.
Bei berechtigter Mängelanzeige vergüten wir die Kosten des preisgünstigsten Rücktransports der beanstandeten Ware oder lassen die Ware durch unsere Hausspedition abholen.