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Aktualisierung der AwSV? Mit diesen Änderungen müssen Sie rechnen!

Aktualisierung der AwSV? Mit diesen Änderungen müssen Sie rechnen!

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In Deutschland gilt seit dem Inkrafttreten der Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) im August 2017 ein einheitlicher Sicherheitsstandard für alle Anlagen, die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen. Die bundesweite Verordnung ersetzte die bis 2017 geltenden Verordnungen der Länder. Seit dem 25.11.2019 liegt dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) nun eine Änderungsverordnung zur AwSV als Entwurf vor. Er konkretisiert die Bundesverordnung und enthält wichtige Änderungen in Bezug auf die Vorgaben zur Löschwasserrückhaltung.


Änderungen im Bau- und Wasserrecht

Laut BMU dient der vorliegende Entwurf dazu, die AwSV

  • an zwischenzeitlich erfolgte Änderungen von Rechtsnormen anzupassen,
  • einzelne Regelungen verständlicher zu formulieren,
  • etwaige Widersprüche aufzulösen und Klarstellungen vorzunehmen.

„Es gab einige Änderungen im Bau- und Wasserrecht, die in der aktuell noch gültigen AwSV nicht berücksichtig sind“, sagt Paul Fricke, Geschäftsführer der Protecto. „Das ist aber nicht der einzige Grund, warum wir eine Aktualisierung der AwSV begrüßen. In den letzten Jahren hat die praktische Umsetzung der AwSV gezeigt, dass viele Formulierungen Interpretationsspielraum lassen, insbesondere die in Bezug auf die Löschwasserrückhaltung.“


Die Löschwasserrückhaltung

Paragraf 20 der AwSV beschreibt die Vorgaben zu Löschwasserrückhaltung. Diese wurden in dem vorliegenden Änderungsentwurf konkretisiert und erweitert. Sowohl von Behörden als auch von Wirtschaftsseite war eingefordert worden, in der Verordnung zu ergänzen, welche Anlagen über eine solche Rückhaltung verfügen müssen und wie diese zu dimensionieren ist. „Gerade dieser Punkt ist für die Praxis wichtig“, sagt Paul Fricke. „Ich hoffe deshalb, dass die Änderungsverordnung bald in Kraft tritt. Ursprünglich war die Umsetzung für den Herbst 2020 geplant.“


Nur die halbe Miete: rechtlich sichere Produkte

Auch ohne die wichtige Aktualisierung ist die Einhaltung der AwSV nur mit den geeigneten Produkten für die Lagerung und den Transport wassergefährdender Stoffe möglich. Doch die Produkte alleine sind nur die halbe Miete: Laut BMU empfiehlt es sich, „dass Anlagen mit erhöhtem Risikopotenzial von externen Sachverständigen regelmäßig überprüft werden und so sichergestellt wird, dass die Anlagen nach menschlichem Ermessen störungsfrei betrieben werden.“ „Wir von der Protecto setzen genau dort an. Außerdem beraten wir unsere Kunden je nach individuellem Anwendungsbedarf, welches Produkt für welchen Zweck geeignet ist und kümmern uns um die Wartung der Anlagen“, so Paul Fricke. Die Protekto fasst die Produkte speziell für wassergefährdende Stoffe unter der Marke W-SAFE zusammen. Dazu gehören

-       W-SAFE Auffangwannen,

-       W-SAFE Gefahrstoffcontainer,

-       W-SAFE Regalcontainer

-       W-SAFE Gefahrstoffregale,

-       W-SAFE Umweltschränke.

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