Prüfung von Auffangwannen: Nach WHG & AwSV
In Betrieben, in denen mit gefährlichen bzw. wassergefährdenden Stoffen gearbeitet wird, ist der Einsatz von Auffangwannen aus Stahl oder Kunststoff unabdingbar. Werden Auffangwannen eingesetzt, so ist auch die regelmäßige Prüfung von Auffangwannen und die entsprechende Wartung verpflichtend. Im Folgenden informieren wir Sie zu allen relevanten Aspekten rund um die Prüfung von Auffangwannen und gehen auf die Vorgaben des Gesetzgebers ein.
Inhaltsverzeichnis
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Prüfung von Auffangwannen: gesetzlicher Rahmen
Um den betrieblichen Umweltschutz und die Sicherheit der Mitarbeiter gewährleisten zu können, muss eine nachhaltige, negative Veränderung der Gewässer ausgeschlossen werden können.
Die Regelwerke rund um die Lagerung und Verwendung von wassergefährdenden, entzündlichen, explosiven und toxischen Stoffen – dazu gehören Öle, Chemikalien und andere Betriebsmittel – sehen vor, dass diese in geeigneten Gebinden aufbewahrt werden. Gebinde sind etwa Kanister, Fässer und IBCs (Intermediate Bulk Container bzw. Großpackmittel).
Um stets garantieren zu können, dass keine dauerhaften oder nicht unerheblichen Schäden an der Wasserbeschaffenheit entstehen, müssen die im Betrieb vorhandenen Gefahrstoff-Gebinde auf Auffangwannen gelagert werden. Diese müssen einerseits den Vorschriften für Auffangwannen entsprechen und regelmäßigen und fachgerechten Prüfungen unterzogen werden.
Auffangwannen nach WHG, AwSV, TRGS & StawaR
Die wichtigsten Gesetze, Verordnungen und Regelungen rund um den Umgang mit Gefahrstoffen und den entsprechenden Auffangwannen sind folgende:
- Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
- Die Technischen Regeln zur Lagerung von Gefahrstoffen (TRGS 510)
- Die Stahlwannenrichtlinie (StawaR)
Diese vier Regelwerke bauen aufeinander auf, stellen untereinander Bezug her und verfeinern sich gegenseitig.
In unserem Video erklären wir genau, wann und warum eine Auffangwanne verwendet werden muss:
AwSV: Prüfung von Auffangwannen nach WHG etc.
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) unterteilt gefährliche Stoffe in drei Wassergefährdungsklassen, die sich auf eine geringe, durchschnittliche und starke Bedrohung der Umwelt und Gewässer beziehen.
Das WHG schreibt vor, dass in Betrieben, in denen Gefahrstoffe verarbeitet bzw. gelagert werden, gewisse Anforderungen erfüllt werden müssen. Dazu gehört auch die regelmäßige Prüfung von Auffangwannen nach WHG § 19 und AwSV. Im Folgenden wird näher auf die Regelungen eingegangen.
AwSV
Die AwSV – die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen – besagt, dass Auffangwannen dicht und standfest sein müssen. Zudem sind sie widerstandsfähig gegenüber mechanischen, chemischen und thermischen Einflüssen. So wird sichergestellt, dass flüssige Gefahrstoffe unter keinen Umständen in den Boden bzw. umliegende Gewässer gelangen. Die AwSV beantwortet auch, wie groß eine Auffangwanne für Gefahrstoffe sein sollte.
Die regelmäßige Prüfung der Auffangwannen dient dem Umweltschutz.
TRGS
Was die Regeln rund um die Prüfung von Auffangwannen angeht, so sind neben der AwSV auch die Technischen Regeln zur Lagerung von Gefahrstoffen (TRGS) genau zu berücksichtigen, denn diese definieren die Vorschriften der AwSV noch näher:
“In der AwSV werden wassergefährdende Stoffe innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten behandelt. Unter anderem sind darin das nötige Auffangvolumen und die Mengengrenzen in Abhängigkeit der Wassergefährdungsklassen definiert. Diese Regelungen werden gefahrstoffrechtlich in der TRGS 510 verfeinert.” Kevin Kalitzki, PROTECTO
StawaR
Die Stahlwannenrichtlinie (StawR) ist Teil der Bauregelliste des DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik). Sie beschreibt genau, wie eine Stahlwanne beschaffen sein muss, sodass sie alle Vorschriften erfüllt und ein Übereinstimmungszeichen vom Hersteller bekommt.
Die StawaR bezieht sich auf Auffangwannen aus Stahl bis 1.000 Liter. Für Kunststoffwannen benötigen Betriebe einen Verwendbarkeitsnachweis in Form einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DIBt.
Prüfung von Auffangwannen: die Pflichten & Intervalle
Ausführliche Prüfungen von Auffangwannen gemäß WHG, AwSV und TRGS sind in allen Betrieben Pflicht. Auch unterliegen die Auffangwannen aus Stahl sowie die Auffangwannen aus Edelstahl denselben Prüfungsvorschriften wie Auffangwannen aus Kunststoff, was den Umfang und die Zeitabstände der Prüfungen angeht.
Die Prüfung von Auffangwannen nach WHG findet auf drei Arten statt, die in unterschiedlichen Abständen von verschiedenen Instanzen durchgeführt werden:
- Regelmäßige Prüfung
- Wöchentliche Prüfung
- Detailprüfung
1. Regelmäßige Prüfung von Auffangwannen
Regelmäßige Prüfungen werden in Betrieben im Zuge der Verwendung der Wannen angestellt – es handelt sich im Grunde um eine kontinuierliche und aufmerksame Sichtprüfung. Das bedeutet, dass immer darauf zu achten ist, dass Auffangwannen im Umgang mit Gefahrstoffen frei von jeglichen Verschmutzungen sowie Wasser bleiben bzw. diese sofort zu entfernen sind.
Wenn bei der Arbeit mit Gefahrstoffen bzw. Auffangwannen ein Schaden entsteht – etwa eine Beschädigung am Oberflächenschutz – dann ist die Wanne postwendend zu ersetzen.
Auffangwannen müssen regelmäßig überprüft und gewartet werden.
2. Wöchentliche Prüfung von Auffangwannen
Geschulte Mitarbeiter sollen einmal wöchentlich die Auffangwannen auf Verschmutzungen, Undichtigkeit oder Schäden hin untersuchen. Der Unterschied zur regelmäßigen Prüfung ist der, dass diese Untersuchung eine explizite manuelle Sicherheitsprüfung in Form einer wöchentlichen Sichtprüfung ist.
Für diese Art der Prüfung von Auffangwannen ergibt es Sinn, dass Mitarbeiter dahingehend geschult werden. So ist Verlass auf die Korrektheit der regelmäßigen und wöchentlichen Prüfung. Zusätzlich erhöht ein Prüfprotokoll für Auffangwannen die Sicherheit im Betrieb und schützt im Schadensfall.
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3. Detailprüfung von Auffangwannen
Die genaueste der drei Auffangwannen-Prüfungen ist die Detailprüfung gemäß WHG. Diese muss laut Gesetz alle zwei Jahre stattfinden und von externen bzw. unabhängigen sowie qualifizierten Prüfinstituten vorgenommen werden. Im Zuge verschiedener Prüfverfahren werden die gesamte Auffangwanne sowie die Gitterroste auf Herz und Nieren untersucht.
Diese Gebinde müssen wiederum auf einer Auffangwanne gelagert werden, die in Beschaffenheit und Größe den Vorschriften für Auffangwannen entspricht. Alle Materialien, die für die Herstellung von Auffangwannen genutzt werden, sind sehr stabil und robust.
Checkliste: Prüfung von Auffangwannen mit Protokoll
Um Betrieben die Erstellung eines Prüfprotokolls für Auffangwannen bzw. die gesamte Prüfungsdokumentation zu erleichtern, kann die Checkliste des Umweltbundesamtes herangezogen werden. Unter Punkt 6 werden einige Fragen genannt, die der Prüfung von Auffangwannen dienen.
Um die vorgenommenen Prüfungen bzw. die Unversehrtheit der Wannen nachweisen zu können, ist ein ordentliches Prüfprotokoll bzw. eine lückenlose Dokumentation der Auffangwannen-Prüfung unabdingbar.
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Einerseits werden Betriebe mit Geldstrafen belegt und andererseits kann es unter Umständen vorkommen, dass Versicherungen keine Leistungen auszahlen, wenn von Fahrlässigkeit seitens des Betriebs ausgegangen wird.
Auffangwannen nach WHG: Geeignete Materialien
Wie bereits erwähnt, die Prüfung von Auffangwannen erfolgt für Wannen aus Kunststoff und aus Metall genau gleich. Im Folgenden wird näher auf die Materialien zur Fertigung von Auffangwannen eingegangen. In unserem PDF sehen Sie auf einen Blick die unterschiedlichen Auffangwannen im Vergleich.
Auffangwannen aus Kunststoff
Auffangwannen aus Kunststoff werden für die Lagerung von aggressiven, ätzenden und wassergefährdenden Stoffen eingesetzt. Folgende Kunststoffe eignen sich für die Herstellung von Auffangwannen:
- Polyethylen (PE) und Polyethylen High-Density (PE-HD) haben eine hohe chemische Beständigkeit für stark ätzende und aggressive Flüssigkeiten.
- Glasfaserverstärkter Kunststoff (GFK) ist beständig gegen Säuren und Laugen, also gegenüber moderat aggressiven Medien.
In der Medienbeständigkeitsliste von PROTECTO sehen Sie alle Stoffe, die hinsichtlich der Beständigkeit von GFK, PE, PE-HD etc. geprüft wurden.
In unserem Academy-Videobeitrag fassen wir kurz zusammen, wann Sie eine Auffangwanne aus PE brauchen:
Auffangwannen aus Metall
Für entzündbare Gefahrstoffe müssen Auffangwannen aus Stahl bzw. Auffangwannen aus Edelstahl verwendet werden.
- Stahl bildet keine zusätzliche Brandlast, ist leitfähig sowie stoßfest und lässt sich gut schweißen und schneiden. Auch kann er verzinkt und lackiert werden, sodass er korrosionsbeständig ist und lösemittelhaltige Gefahrstoffe aushält.
- Edelstahl hält entzündbare, wassergefährdende und aggressive Stoffe gut aus, auch Säuren und Laugen richten an Edelstahl keinen Schaden an. Edelstahl hat eine sehr hohe chemische Beständigkeit.
Unser Video fasst die Vorteile von Auffangwannen aus Stahl zusammen:
Prüfung von Auffangwannen nach WHG: mit PROTECTO
Um Mensch, Tier und Umwelt vor gefährlichen Stoffen schützen zu können, werden diese in Gebinden aufbewahrt und auf Auffangwannen gelagert. Damit der Schutz konstant gewährleistet ist, müssen die Wannen regelmäßig, wöchentlich sowie detailliert geprüft werden. Es ist empfehlenswert, ein Prüfungsprotokoll für Auffangwannen zu führen und die Mitarbeiter konstant zu schulen.
FAQ: Häufig gestellte Fragen
Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Wie oft müssen Auffangwannen geprüft werden?
Auffangwannen müssen im Zuge der Anwendung regelmäßigen Prüfungen unterzogen werden. Mitarbeiter sind dazu verpflichtet, Wannen aufmerksam zu verwenden und etwaige Schäden dementsprechend sofort zu erkennen und zu melden. Weiters besteht die Pflicht zur wöchentlichen Sichtprüfung und zur Detailprüfung alle zwei Jahre durch eine unabhängige und qualifizierte Instanz.
Was ist eine AwSV-Prüfung?
Die AwSV ist die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und besagt, dass Auffangwannen dicht und standfest sein müssen. Zudem sind sie widerstandsfähig gegenüber mechanischen, chemischen und thermischen Einflüssen. Bei der AwSV-Prüfung werden genau diese Kriterien untersucht.
Wann brauche ich eine Auffangwanne?
In jedem Betrieb, in dem wassergefährdende, toxische oder explosive Stoffe gehandhabt bzw. gelagert werden, braucht man Auffangwannen. Sie müssen aus dem geeigneten Material (Stahl, Edelstahl, PE, PE-HD oder GFK) gefertigt sein und in Sachen Auffangvolumen den Vorschriften entsprechen.
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